NRW:Projektgruppe

  • (1) Eine Projektgruppe bearbeitet zeitlich befristet Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können zum Beispiel die Koordination von Wahlkämpfen, Aktionen und Ähnliches sein.
  • (2) Die PG bestimmt ein Zieldatum, an dem sich die Projektgruppe automatisch auflöst.
  • (3) Eine PG kann sich selbst in eine AG wandeln.

Quelle: NRW-Web:Satzung

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