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Zensus 2011

Was ist Zensus 2011?

Mit einem Kabinettsbeschluss vom 29. August 2006 entschied die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD, dass sich Deutschland an der EU-weiten Zensusrunde 2011 mit einem registergestützten Verfahren beteiligen wird. 2000/2001 waren Deutschland und Schweden die einzigen Staaten innerhalb der EU, die nicht am europaweiten Zensus teilnahmen.

Die Durchführung des Zensus 2011 in Deutschland wird im Zensusgesetz 2011 geregelt, das am 15. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet und am Tage danach in Kraft getreten ist. In diesem Gesetz wird der Stichtag (9. Mai 2011), die Erhebungsmerkmale (z. B. Alter, Geschlecht, Schulabschluss oder Wohnfläche) und die Auskunftspflichtigen definiert sowie Aussagen zu Zusammenführungen der Erhebungsteile und Löschungsfristen von Hilfsmerkmalen getroffen.

Was passiert da?

Im Unterschied zu früheren Jahrzehnten (Volkszählung 1987) erfolgt keine traditionelle Volkszählung, bei der alle Einwohner befragt werden. Das Verfahren des registergestützten Zensus nutzt stattdessen hauptsächlich Verwaltungsregister – vor allem die der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit. Daneben werden Informationen über Gebäude und Wohnungen, über die es keine flächendeckenden Verwaltungsdaten gibt, postalisch bei den Gebäude- und Wohnungseigentümern erfragt. Ergänzende Stichproben ermitteln per Interviews beispielsweise Daten zu Ausbildung und Bildung, die ebenfalls nicht in den Verwaltungsunterlagen vorliegen. Diese Stichproben dienen außerdem dazu, die in den Melderegistern aufgetretenen Ungenauigkeiten statistisch zu korrigieren.

Warum ist es problematisch?

Direkt betroffen sind alle Wohnungsbesitzer, da sie detailliert Auskünfte über alle ihre Immobilien geben müssen und diese Informationen personenbezogen, d.h. nicht anonymisiert, gespeichert werden. Indirekt sind auch die Wohnungsnutzer betroffen, z.B. Mieter, da deren Namen verknüpft mit den Daten der Wohnung im Zuge der Erhebung weitergegeben werden, man also ein sehr genaues Bild über das Wohnverhältnis der Bewohner bekommt.

Der Umfang und die Detaillierungstiefe der abgefragten Daten sind im Zensusdatensatz einsehbar. Beispielsweise werden für eine Wohnung die Religionszugehörigkeit des Besitzers, Ort der Toilette, Bauweise der Dusche oder Badewanne, sowie Namen u. Vornamen von bis zu zwei Wohnungsnutzern abgefragt.

Die hohe Detaillierungstiefe der abgefragten Daten verbunden mit der personenbezogenen Speicherung des vollen Namens der Wohnungsbesitzer und der Wohnungsbewohner führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Privatsphäre (Gläserner Bürger). Wer die Aussage verweigert, dem droht ein Bußgeld.

Warum ist es dringlich?

Bereits jetzt bitten Darmstädter Haus- und Immobilienverwalter auf Eigentümerversammlungen die Eigentümer um Erlaubnis, diese Daten weitergeben zu dürfen. In der Regel stimmen die Eigentümer der Datenweitergabe zu, da sie sich der Datenschutzproblematik nicht bewusst sind und der Verwalter ihnen das Ausfüllen des Fragebogens, also Arbeit, abnimmt.

Was wurde bisher getan?

Gegen das Zensusgesetz 2011 wurde unter der organisatorischen Federführung von FoeBuD e.V. eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der AK Vorrat beschäftigt sich detailliert mit dem Thema und pflegt eine Seite zur Volkszählung

Was tun die Piraten?

Bedeutung für die Kommunalwahl

Stärken

  • Piratisches Thema: Es deckt sich mit den Zielen Privatsphäre und Datenschutz der Piratenpartei
  • Breites Thema: Es sind sind alle Wohnungsbesitzer und Wohnungsnutzer betroffen, es betrifft also alle Darmstädter.
  • Kommunikatives Thema: Inhalte und Probleme sind leicht vermittelbar ('Volkszählung 2.0')

Schwächen

  • Bislang nur wenig Piratenaktivität auf Bundesebene zu dem Thema. Wie sieht unser Fahrplan aus?
  • Kein gestaltendes Thema. Abwehr einer Verschlechterung, aber nicht Aufbau einer Verbesserung.
  • Es gibt noch kein Material zum Verteilen. Die Projektgruppe Zensus 2011 erstellt einen Flyer.

Möglichkeiten

(t.b.d.)

Gefahren

(t.b.d.)

Diese Seite wurde zuletzt am 8.05.2011 bearbeitet.